Das System der Vanity-Nummern kann zu einer Alleinstellung des einzelnen Inhabers der Vanity Nummern führen, die unter bestimmten Voraussetzungen wettbewerbswidrig sein kann.
So hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 22.10.1999 (Az: 2 U 52/99) zur Vantiy Rufnummer "0800 Rechtsanwalt" entschieden: Ein Rechtsanwalt betreibt eine unsachliche und somit rechtswidrige Werbung, wenn er sich einer entgeltfreien und bundesweit nur einmal vergebenen Telefonnummer mit einer sog. Buchstabenwahl (Vanity-Number) mit dem Begriff Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei oder Rechtsanwaltskanzlei bedient. Ausführliche Informationen unter: Kanzlei Flick & Saß